GBL und GHB können gefährliche Stoffe sein, wenn sie nicht ordnungsgemäß gehandhabt werden.
- Gesundheitsschäden: Beide Substanzen können bei unsachgemäßer Einnahme zu schweren gesundheitlichen Schäden, Bewusstlosigkeit, Atemdepression und sogar zum Tod führen.
- Suchtgefahr: GHB hat ein hohes Suchtpotenzial und der Konsum kann schnell zu Abhängigkeit führen.
- Gesetzliche Beschränkungen: Der Verkauf und Besitz von GHB ist in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strengstens verboten. GBL unterliegt je nach Anwendungsbereich ebenfalls gesetzlicher Kontrolle.
Informieren Sie sich vor jeder Verwendung!
Rechtliche Aspekte
- Deutschland: Der Verkauf und Besitz von GHB ist nicht legal (Händler kaufen und verkaufen GHB aber trotzdem). GBL unterliegt der Anlage 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und darf nur mit einer entsprechenden Genehmigung erworben und verwendet werden.
- International: Die Rechtslage zu GBL und GHB kann sich weltweit erheblich unterscheiden. Informieren Sie sich immer über die geltenden Gesetze in Ihrem Land, bevor Sie GBL oder GHB erwerben oder verwenden.
Wenn Sie Fragen zum Umgang mit gefährlichen chemischen Substanzen haben, wenden Sie sich bitte an einen zertifizierten Fachhändler oder eine chemische Sachverständigen.
Folgende Ressourcen können hilfreich sein:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA): https://www.baua.de/
- Giftnotrufzentrale: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/09_InfektionenIntoxikationen/02_Giftnotrufzentralen/lm_LMVergiftung_giftnotrufzentralen_node.html
Andere relevante Keywords: GBL, Gamma-Butyrolacton, GHB, Gamma-Hydroxybuttersäure, Gefahrstoffe, Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Rechtslage, Gesundheitsschäden, Suchtgefahr.